Gewässer


ASV Müden-Dieckhorst e. V.

Fischereirecht in Niedersachsen

In Niedersachsen benötigen ausländische Touristen zum Angeln keinen Fischereischein. Sie sind damit Deutschen gleichgestellt. Den niedersächsischen Fischereischein können Ausländer allerdings nicht erwerben solange sie ihren Hauptwohnsitz in ihrem Heimatland und nicht in Niedersachsen haben.

Es gibt keinen Jugendfischereischein. Bis zum 14. Lebensjahr (Kinderausweis ist mitzuführen) dürfen Jugendliche nur zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung und unter Aufsicht geeigneter Personen angeln. Ab 14 Jahren kann die Fischerprüfung abgelegt, der reguläre Fischereischein erworben und ohne Auflagen geangelt werden.

Quelle: VdSF e. V.